
|
|
|
| Geschrieben von: Administrator | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sonntag, den 25. April 2010 um 22:03 Uhr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leistungen Pflegeversicherung 2012Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung sind ab 2012 in folgender Höhe möglich: HÄUSLICHE PFLEGE (Monatliche Leistungen)
Alle Angaben in € --------------------------------------------------------------------------- PFLEGEVERTRETUNG (Pflegeaufwendungen für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr)
Alle Angaben in € / Auf Nachweis werden den nahen Angehörigen notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten usw.) bis zum Höchstbetrag für Pflegedienste erstattet. --------------------------------------------------------------------------- ZUSÄTZLICHE BETREUUNGSLEISTUNGEN (bei eingeschränkter Alltagskompetenz / Pflegestufe 0) Abhängig von der persönlichen Pflegesituation auf der Grundlage der dauerhaften und regelmäßigen Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen beträgt der Leistungsbetrag maximal 200,- € im Monat, also höchstens 2.400,- € jährlich. --------------------------------------------------------------------------- KURZZEITPFLEGE (Pflegeaufwendungen bis zu folgenden Höchstbeträgen pro Jahr)
Alle Angaben in € ----------------------------------------------------------------------------------------------------- TEILSTATIONÄRE TAGES- UND NACHTPFLEGE (Monatliche Pflegeaufwendungen)
Alle Angaben in € ----------------------------------------------------------------------------------------------------- VOLLSTATIONÄRE PFLEGE (Monatliche Pflegeaufwendungen)
Alle Angaben in € --------------------------------------------------------------------------------------------- PFLEGE IN VOLLSTATIONÄREN EINRICHTUNGEN DER HILFE FÜR BEHINDERTE MENSCHEN Es werden Pflegeaufwendungen in Höhe von 10 % des Heimentgelts, höchstens 256,- € monatlich gewährt. --------------------------------------------------------------------------------------------- HILFSMITTEL, die zum Verbrauch bestimmt sind Es werden höchstens Aufwendungen von 31,- € monatlich bezahlt. --------------------------------------------------------------------------------------------- TECHNISCHE HILFSMITTEL Es werden Aufwendungen in Höhe von 90 % der Kosten, unter Berücksichtigung von höchstens 25,- € Eigenbeteiligung je Hilfsmittel erstattet. --------------------------------------------------------------------------------------------- WOHNUMFELD (Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes) Es sind Maßnahmen in Höhe von bis zu 2.557,- € je Maßnahme, unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbeteiligung erstattungsfähig. --------------------------------------------------------------------------------------------- ZAHLUNG VON RENTENVERSICHERUNGSBEITRÄGEN für Pflegepersonen Bei wenigstens 14 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche, wenn die Pflegeperson keiner Beschäftigung über 30 Stunden nachgeht und sie noch keine Vollrente wegen Alters bezieht, werden je nach Umfang der Pflegetätigkeit folgende Zuschüsse gewährt:
Pflegevertretung (Ersatzpflege / Verhinderungspflege) (§ 39 SGB XI) Leistungen 2012Eine Pflegevertretung oder auch Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege genannt, ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen (z.B. Arzttermin, Familienfeier) verhindert ist. Sie wird auch anerkannt, wenn z.B.:
Die Liste der in Frage kommenden Verhinderungsgründe ist nicht definiert, sie lässt sich daher beliebig erweitern. Wie lange ist eine Ersatzpflege möglich?Die mögliche Dauer einer Pflegevertretung beträgt max. 28 Tage pro Jahr. Sie kann für den kompletten Zeitraum, wochenweise, tageweise oder stundenweise und vor allem kurzfristig erfolgen. In der Regel wird die Leistung durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht. Tipp: Wenn Sie für weniger als 8 Stunden pro Tag (!) Ersatzpflege in Anspruch nehmen, erfolgt:
Hier erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.550,- €. Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Pflegevertretung:
Achtung! Wenn Sie ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, können Sie keine Ersatzpflege/Verhinderungspflege erhalten. Leistet jedoch der Pflegedienst bei Ihnen Pflegesachleistungen nur bis zum Höchstbetrag und ein Angehöriger ist zusätzlich an der Pflege beteiligt, besteht bei Ausfall dieser Pflegeperson Anspruch auf Ersatzpflege/Verhinderungspflege, unabhängig davon, ob Ihr Angehöriger Pflegegeld erhält oder nicht. Kosten der VerhinderungspflegeDie Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr (= Urlaubsvertretung). Während der Dauer der Verhinderungspflege erhalten Sie, mit Ausnahme des 1. und letzten Tages der Vertretung, kein Pflegegeld, jedoch weiterhin Pflegesachleistungen.
Alle weiteren Kosten, z.B. für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Wer hilft weiter? Die Pflegekassen bzw. das Sozialamt und alle Pflegedienstleister.
Folgendes muss aber beachtet werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. Januar 2012 um 14:25 Uhr |


